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Park- und Halteverbotszonen für Umzüge
Erfahren Sie hier wie wir für die Dauer Ihres Umzuges ein Halteverbot genau vor Ihrer Haustür einrichten.
Wenn Sie uns für die Durchführung Ihres Umzuges beauftragt haben,
brauchen Sie in der Regel gar nichts weiter zu tun, sondern können ganz entspannt uns die Arbeit machen lassen.
Dazu gehört auch das Einrichten einer Halteverbotszone vor Ihrer Haustür, wenn die Verkehrs- und Parkplatzsituation dies erfordern.
Wir kümmern uns um die entsprechende Genehmigung durch die zuständige Behörde und das fristgemäße Aufstellen und Entfernen der Beschilderung.
Auch wenn Sie Ihren Umzug selbst machen, empfiehlt es sich, ein Halteverbot einzurichten.
Ein amtlich genehmigtes Halteverbot wird respektiert - oder Sie lassen abschleppen.
So sorgen Sie für den sicheren Ablauf Ihres Umzuges und vermeiden Unfälle und Ärger.
Und so einfach kommen Sie zu Ihrer Parkzone
1. Teilen Sie uns mit wann und wo die Parkzone eingerichtet werden soll, in Berlin bitte mindestens 1 Woche, in anderen Städten 2 Wochen vorher.
2. Sie benötigen eine behördliche Genehmigung, um ein Halteverbot einzurichten. Wir übernehmen das für Sie, wenn Sie das nicht selbst tun möchten.
3. Wir sorgen für die richtige Beschilderung, inkl. Anlieferung, Auf- und Abbau und
Beschriftung, komplett zum Pauschalpreis. Die Gebühren richten sich nach der für die Genehmigung zuständigen Behörde, die
Kosten nach dem Ort der Aufstellung. In Berlin berechnen wir für eine Halteverbotszone bestehend aus Anfangs – und Endeschild,
komplett mit Genehmigung 65,00 EUR incl. 19 % Mwst.
4. Nach Aufstellung senden wir Ihnen die nötigen Unterlagen per Fax oder E-Mail zu, so können Sie am Umzugstag abschleppen lassen.
Bitte beachten Sie:
Sie müssen den Mitbürgern Zeit geben, Ihre Halteverbotszone zu sehen und zu
respektieren. Dazu hat der Gesetzgeber eine Frist festgelegt, die in den
verschiedenen Bundesländern unterschiedlich lang ausfällt. In Berlin und den
meisten Städten gelten 3 Werktage oder 72 Stunden. In Hamburg müssen z.B. die
Schilder 96 Stunden vor Geltungsdatum aufgestellt werden, d. h. wir benötigen
mindestens eine Frist von einer Woche für Anträge und Aufstellung.
Eine
Genehmigung der zuständigen Behörde (Ordnungsamt oder Polizei) macht die
aufgestellten Schilder rechtswirksam. Ohne eine Genehmigung dürfen wir keine
Schilder aufstellen.
Die Genehmigung benötigt einige Tage Bearbeitungs- und
Postlaufzeit - je früher sie beantragt wird,
desto besser.
Es sind
unterschiedliche hohe Verwaltungsgebühren zu entrichten - wenn wir uns um die
Genehmigung kümmern, sind in den genannten Preisen schon alle Gebühren und
Auslagen enthalten.
Selbstgebaute Absperrungen sind nicht nur unsicher, sondern auch gefährlich.
Sie haften dafür (ohne Versicherungsschutz wegen
Fahrlässigkeit!), wenn jemand durch von Ihnen im Verkehrsraum aufgebaute
Gegenstände zu Schaden kommt
(Umfallen, Kollision, Stürze von Radfahrern o. ä.).
Auch kann man Sie wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr belangen.
Außerdem kann jedermann von Ihnen aufgestellte Stühle oder Kartons beiseite räumen.
Unsere Schilder entsprechen der StVO und befreien Sie von derlei Gefahren.
Sie müssen die von uns an Sie übersandten Unterlagen für die Inanspruchnahme der
Halteverbotszone evtl. einem Beamten vorzeigen, also am Umzugstag griffbereit halten.
Sie können bei uns alles mieten, was Sie zum Selbermachen Ihres Umzuges benötigen.
Rufen Sie uns an wir helfen Ihnen weiter!
Tel. 030 603 95 46
Tel. 033769 18 567
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