Willkommen bei Zakowski Umzüge Berlin - Brandenburg

 

Das Familienunternehmen in der zweiten Generation!




Kostenübernahme für Ihren Umzug durch die Arbeitsagentur.

Erfahren Sie hier wann Ihnen Umzugskostenbeihilfe gewährt werden kann.

Wenn ihr Umzug durch eine Arbeitsaufnahme erfolgt, dann gibt es die Möglichkeit
der Übernahme der Umzugskosten durch die Arbeitsagentur (ARGE bzw. Jobcenter).

Wichtig ist hierbei, dass Sie den Antrag auf Umzugskostenbeihilfe rechtzeitig vor dem Umzug stellen.
Die Umzugskostenbeihilfe ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Umzugskostenbeihilfe lt. § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – Grundsicherung für
Arbeitssuchende (SGB II) I.V. § 53 und 54 Sozialgesetzbuch – Dritte Buch –Arbeitsförderung SGB III
wird bei Umzügen innerhalb Deutschlands bis zu € 4.500,00 brutto gewährt.

Bei Auslandsumzügen nach England, Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien, Dänemark, Schweden, Norwegen usw. werden bis zu € 5.200,00 brutto und mehr gewährt.
Der Umzug muss im direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen.

Es muss sich um ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handeln und der Arbeitsplatz muss
außerhalb des so genannten Tagespendelbereichs liegen.
Damit ist der tägliche Fahrweg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gemeint, der mehr als 2,5 Stunden betragen muss.

Falls Sie sich erst später zu einem Umzug entschließen, ist eine Umzugskostenbeihilfe bis
zu zwei Jahren nach Arbeitsantritt möglich.

Auf Umzugskostenbeihilfe besteht kein Rechtsanspruch.
Die Arbeitsämter gewähren nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Auch Auszubildende die eine Lehrstelle antreten, können die Umzugsbeihilfe beantragen.
Sie müssen aber beim Arbeitsamt als Lehrstellensuchender gemeldet sein.


Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.

Tel. 030 603 95 46
Tel. 033769 18 567


Aktuelles:
Das Arbeitsamt übernimmt nur noch die reinen Umzugskosten, d.h.
den Umzug von Wohnung zu Wohnung, einschließlich des Be – und Entladens.
Leistungen wie Ein – und Auspacken der Umzugskartons, Möbelde- und Remontagen
oder Ab- und Aufbau Ihrer Einbauküche o. ä. werden nicht mehr übernommen.
Neuerdings werden auch keine Umzugskartons mehr bezahlt.
Aber auch hier gilt es nicht gleich den Mut zu verlieren.

Wir setzen uns für Sie ein!






www.umzuege-zakowski.de